Medienintermediäre

Was sind Medienintermediäre?

Der Begriff „Medienintermediäre“ umfasst Suchmaschinen, Soziale Netzwerke oder Videoportale wie zum Beispiel Google, Facebook und X oder YouTube. Diese Angebote fungieren als Vermittler zwischen Medieninhalten und Nutzern, indem sie Informationen und journalistische Inhalte selektieren, anordnen und präsentieren. Hierbei verwenden sie Algorithmen, welche auch auf Basis gesammelter Nutzerdaten Informationen nach Relevanz bewerten. Die dabei eingesetzten Kriterien und algorithmischen Prozesse sind jedoch unklar.

Warum sind Medienintermediäre für die Meinungsvielfalt von Bedeutung?

Medienintermediäre werden zunehmend als Informationsvermittler genutzt. Daher kommt ihnen eine zentrale Bedeutung für die Meinungsbildung und damit auch für die Demokratie zu. Durch ihre von Algorithmen gesteuerte Selektions-, Anordnungs- und Präsentationsfunktion beeinflussen sie das zugängliche Angebot an Informationen und journalistischen Inhalten und lenken die Aufmerksamkeit der Nutzer. Hierbei besteht die Gefahr, dass Medienintermediäre einseitig Einfluss auf die Meinungsvielfalt nehmen. Zudem ist die Funktionsweise der Medienintermediäre häufig intransparent. Dies erschwert die externe Nachvollziehbarkeit der Informationsvermittlung nicht nur, sondern macht sie teilweise auch unmöglich.

Welche Regelungen beinhaltet der Medienstaatsvertrag im Hinblick auf Medienintermediäre?

Der Medienstaatsvertrag hat im November 2020 den Rundfunkstaatsvertrag abgelöst und unterstellt Medienintermediäre erstmals einer Vielfaltsregulierung. Ein Kernelement ist dabei das „Transparenzgebot“. Dieses verpflichtet die Medienintermediäre, ihre wesentlichen Kriterien der Selektion, Anordnung und Präsentation von Inhalten gegenüber den Nutzern der Dienste offen zu legen. Zweites Kernelement ist ein „Diskriminierungsverbot“, das besagt, dass von den Kriterien nicht zu Lasten journalistisch-redaktioneller Angebote systematisch abgewichen werden darf, es sei denn, es besteht hierfür ein sachlicher Grund. Zudem dürfen die Medienintermediäre durch die eingesetzten Kriterien Angebote nicht systematisch unbillig behindern.
Diese Vorgaben zur Auffindbarkeit von meinungsbildungsrelevanten Inhalten sind ein europaweit einzigartiger Ansatz.

Was hat die MA HSH mit Medienintermediären zu tun?

Die Aufsicht über Medienintermediäre liegt bei den Medienanstalten. Als Aufsichtsbehörde überprüft die MA HSH daher die Einhaltung des Transparenzgebots und des Diskriminierungsverbots und geht gegebenenfalls Beschwerden von Verbrauchern oder Anbietern journalistisch-redaktioneller Inhalte nach.
Die Medienanstalten arbeiten kontinuierlich an Umsetzungsstrategien für die Regulierung von Medienintermediären. Die Direktorin der MA HSH verantwortet als Themenbeauftragte der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) diesen Prozess.
Zudem steht die MA HSH im Themenfeld im Austausch mit der Wissenschaft, beteiligt sich an der Organisation von Workshops und informiert die Öffentlichkeit.