Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunk in Hamburg
Norderstedt, 31. März 2021 – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat die Ausschreibung einer UKW-Übertragungskapazität für die terrestrische Verbreitung eines privaten 24-stündigen nichtkommerziellen Hörfunkprogramms in Hamburg beschlossen.
Dabei handelt es sich um die bislang von der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V. für die Verbreitung des nichtkommerziellen Hörfunkprogramms „Freies Sender Kombinat: FSK“ genutzte Frequenz 93,0 MHz. Die Frequenzzuweisung, die erstmals mit Bescheid der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) im November 1997 ausgesprochen wurde, endet am 31. Dezember 2022. Da die Zuweisung bereits mehrfach verlängert wurde, ist die Übertragungskapazität nach § 26 Abs. 3 Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) neu auszuschreiben.
Die Übertragungskapazität wird ausschließlich für eine Nutzung durch nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter ausgeschrieben.
Anträge auf Zuweisung können bis zum 4. Juni 2021, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden.
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Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.