Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunk in Schleswig-Holstein
Norderstedt, 31. März 2021 – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat die Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunk in Schleswig-Holstein beschlossen. Dabei handelt es sich um die sogenannte zweite UKW-Hörfunkkette in Schleswig-Holstein, über die seit 1993 das landesweite Hörfunkvollprogramm „delta radio“ verbreitet wird. Die Zuweisung der delta radio GmbH & Co. KG endet am 23. November 2022. Da sie bereits mehrfach verlängert wurde, ist die Übertragungskapazität nach § 26 Abs. 3 Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein (MStV HSH) neu auszuschreiben.
Mit dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (8. MÄStV HSH) ist für die auszuschreibende UKW-Hörfunkkette einmalig eine verkürzte Zuweisungsdauer von drei Jahren bis zum 23. November 2025 vorgesehen.
Anträge auf Zuweisung können bis zum 4. Juni 2021, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden.
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Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.