Beschlüsse des MA HSH-Medienrats:
Zulassung des Hörfunkvollprogramms „Radio Nordseewelle Hamburg/Schleswig-Holstein“
Veränderung der Beteiligungsstrukturen von Hörfunkveranstalterinnen
Norderstedt, 10. Februar 2021 – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat der Radio Nordseewelle GmbH & Co. KG eine Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkvollprogramms „Radio Nordseewelle Hamburg/Schleswig-Holstein“ in beiden Bundesländern erteilt. Diese gilt für die Dauer von zehn Jahren.
Der Medienrat bestätigte außerdem Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse der Radio Hamburg GmbH & Co. KG, der Radio 95.0 GmbH & Co. KG und der ROCK Antenne Hamburg GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich. Gleiches gilt für die veränderten Beteiligungsstrukturen der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG und der delta radio GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um Veränderungen bei der Axel Springer SE, die an den fünf Veranstalterinnen mittelbar beteiligt ist.
Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse sowie der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V. wurden ebenfalls als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.
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Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.