Pressemitteilung, 23. August 2018

Hakenkreuze in PC-Spielen - MA HSH-Medienratsvorsitzender fordert öffentliche Debatte

Norderstedt, den 23. August 2018 – Lothar Hay, der Vorsitzende des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), fordert eine breite öffentliche Debatte darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Video- und Computerspielen verwendet werden dürfen.

Anlass ist eine Verfahrensänderung bei der Altersfreigabe von Computerspielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Danach können USK-Prüfgremien nun auch für solche Video- und Computerspiele Altersfreigaben vergeben, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuz oder Hitlergruß enthalten. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie in einem sozialadäquaten Kontext verwendet werden und beispielsweise das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten. Bislang wurden Spiele mit diesen Kennzeichen nicht zur Prüfung nach dem Jugendschutzgesetz zugelassen.

Hay kritisiert, dass im Vorwege der Verfahrensänderung weder in der Gesellschaft noch im parlamentarischen Bereich in angemessenem Umfang eine öffentliche Debatte darüber stattgefunden habe. Dies sei der Brisanz des Themas nicht angemessen. Die Gesellschaft müsse sich nach wie vor kritisch mit dem NS-Terror und seiner Darstellung in den verschiedenen Mediengattungen auseinandersetzen. „Reines Verwaltungshandeln ist an dieser Stelle nicht ausreichend und ersetzt nicht die erforderliche öffentliche Debatte. Wir werden nun die künftige Freigabepraxis der USK sehr genau beobachten, um einer schleichenden Akzeptanz von verfassungswidriger Symbolik vorzubeugen.“

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Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.