Lokalfunk in Lübeck: Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt Auswahlentscheidung der MA HSH
Norderstedt, den 16. März 2017 – Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Zulassungs- und Zuweisungsentscheidung der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) für lokalen kommerziellen Hörfunk in der Region Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg als rechtmäßig bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die MA HSH hatte im November 2015 unter fünf Bewerbern eine Auswahlentscheidung zugunsten der Antenne Lübeck GmbH getroffen. Dagegen hatte ein unterlegener Bewerber Klage erhoben. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat diese Klage als unbegründet abgewiesen. Das Gericht attestierte der MA HSH, dass sie in einem ordnungsgemäßen Verfahren eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung durch den Medienrat getroffen hat.
In dem nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nach Zuweisungserteilung vom Veranstalter durchzuführenden Frequenzzuteilungsverfahren konnte bislang noch keine geeignete Frequenz zur wirtschaftlich tragfähigen Verbreitung des Programmangebots ermittelt werden. Die MA HSH wird nun im April in einem Termin mit allen Betroffenen auf eine Lösung hinwirken.
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Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.