Pressemitteilung, 02. November 2017

MA HSH genehmigt Beteiligung von ROCK ANTENNE bei alster radio

Norderstedt, den 2. November 2017 – In seiner gestrigen Sitzung hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) eine geplante Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Alster Radio GmbH & Co. KG (alster radio) als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. alster radio ist Veranstalterin des Hörfunkvollprogramms „alster radio 106!8 rock’n pop“ sowie des Hörfunkspartenprogramms „917XFM“ in Hamburg.

Einzige Gesellschafterin von alster radio war bislang die NWZ Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG. Die ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG will künftig eine Beteiligung in Höhe von 49 Prozent an alster radio halten. ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, Veranstalterin des Hörfunkvollprogramms „ROCK ANTENNE“, ist eine 100-prozentige Tochter der ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG.

Die neue Verteilung der Gesellschafteranteile an alster radio stellt sich zukünftig wie folgt dar:
51 Prozent - NWZ Funk + Fernsehen GmbH & Co. KG,
49 Prozent – ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG.

Im Zuge der Beteiligungsänderungen ist eine Änderung des Programmnamens von „alster radio 106!8 rock´n pop“ in „ROCK ANTENNE HAMBURG“ vorgesehen. Zudem ist eine Programmkooperation zwischen alster radio und der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG geplant.

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MA HSH genehmigt Beteiligung von Rock Antenne bei Alster Radio
Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.