MA HSH-Medienrat weist Widerspruch gegen die Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten für lokalen Hörfunk auf Sylt zurück
Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner gestrigen Sitzung den Widerspruch der NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. KG als unbegründet zurückgewiesen. Der Widerspruch richtete sich gegen die MA HSH-Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung eines lokalen Hörfunkprogramms an die Sylt Funk-Mediengesellschaft mbh.
Die NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. KG vertritt dabei die Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage der Zuweisungsentscheidung (§ 28a Abs. 3 Satz 1 MStV HSH) verfassungswidrig sei.
Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der angeführten Verfassungswidrigkeit der Rechtsvorschrift, wies der Medienrat der MA HSH den Widerspruch als unbegründet zurück.
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Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.