MA HSH verhängt Bußgeld gegen YouTuber "ApoRed" - Verfahren wegen Werbeverstößen gegen YouTuber "Leon Machère" und Lifestyle-Bloggerin Lina Mallon
Norderstedt, den 14. Dezember 2017 – Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat gegen den YouTuber „ApoRed“ eine Geldbuße in Höhe von 1.050 Euro festgesetzt (§ 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Telemediengesetz (TMG)). „ApoRed“ gibt die gesetzlich geforderten Informationen zum Anbieter und zur Kontaktaufnahme (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TMG) im jeweiligen Impressum seiner Angebote auf YouTube, Instagram, Google Plus und Facebook nicht vorschriftsmäßig an und handelt damit ordnungswidrig. Dem Bußgeldbescheid vorausgegangen waren mehrere Informationsschreiben der MA HSH, auf die der YouTuber jedoch nicht oder nur unzureichend reagierte.
Zudem geht die MA HSH wegen nicht gekennzeichneter Werbung gegen den YouTuber „Leon Machère“ vor. Dieser verletzt mit drei der von ihm veröffentlichten Videos die medienrechtlichen Werbevorschriften: Bei zwei Videos handelt es sich um Dauerwerbesendungen, die Videos sind jedoch weder zu Beginn noch während ihres Verlaufs mit einer entsprechenden Werbekennzeichnung versehen. Damit liegt ein Verstoß gegen § 58 Abs. 3 Satz 1 RStV i. V. m. § 7 Abs. 5 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vor. Mit der Veröffentlichung eines weiteren Videos, das an keiner Stelle als Produktplatzierung gekennzeichnet ist, verstößt der YouTuber zudem gegen das Schleichwerbeverbot (§ 7 Abs. 7 Satz 1 RStV). Aus diesen Gründen wurde ein medienrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen diese Werbebestimmungen eingeleitet. Da Verstöße gegen die genannten Vorschriften des RStV Ordnungswidrigkeiten darstellen, wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Anbieter eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro (§ 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 19, 20 RStV) geahndet werden.
Außerdem hat der Medienrat der MA HSH auf seiner letzten Sitzung bei vier Beiträgen von Lina Mallon, die auf ihrem Lifestyleblog sowie auf dem dazugehörigen Twitter-Account veröffentlicht wurden, Verstöße gegen die Bestimmungen zur Werbekennzeichnung festgestellt und förmlich beanstandet. Die betreffenden Rezeptvorschläge und Beautyempfehlungen der Bloggerin erwecken den Eindruck von redaktionellen Inhalten, sind jedoch in Kooperation mit beziehungsweise im Auftrag von Unternehmen entstanden. Damit handelt es sich um Werbung, die als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt sein muss. Dies ist jedoch nicht hinreichend der Fall. Auch nach Hinweis der MA HSH hatte die Bloggerin nicht oder nur unzureichend nachgebessert. Der Medienrat sprach eine förmliche Beanstandung aus und wies die Anbieterin an, die Verstöße zu beheben.
Die MA HSH ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Telemedienangebote, deren Anbieter ihren Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben.
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Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.