Pressemitteilung, 30. Januar 2020

MA HSH veröffentlicht Rechtsgutachten „Transparenz bei Medienintermediären“

Norderstedt, 31. Januar 2020 – Heute erscheint das von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) bei Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht in Auftrag gegebene Rechtsgutachten „Transparenz bei Medienintermediären“ im Vistas Verlag, Leipzig.

Damit liegt erstmals ein Gutachten vor, das sich im Detail mit den medienregulatorischen Fragen im Hinblick auf Transparenzvorgaben für Medienintermediäre unter Zugrundelegung eines neuen Medienstaatsvertrags beschäftigt.

Suchmaschinen und Soziale Netzwerke wie Google und Facebook nehmen über die Selektion, Anordnung und Präsentation von Medieninhalten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag sollen solche Medienintermediäre daher einer Medienvielfaltsregulierung unterstellt werden. Diese umfasst neben einem Diskriminierungsverbot vor allem die Verpflichtung der Anbieter zu mehr Transparenz: Medienintermediäre sollen für den Nutzer verständlich und leicht auffindbar darlegen, aufgrund welcher Kriterien die Sortierung von Inhalten erfolgt. Die Regulierung soll durch die Medienanstalten beaufsichtigt werden. Dies ist ein europaweit einmaliger Ansatz.

Eine pdf-Datei des Gutachtens steht unter www.ma-hsh.de zum Download zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können beim Vistas Verlag bestellt werden (ISBN 978-3-89158-659-4; Euro 16,-).

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MA HSH veröffentlicht Rechtsgutachten "Transparenz bei Medienintermediären"

Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de.