MA HSH weist Widersprüche gegen Sat.1-Regionalfensterzulassung und lokale Zulassung für Lübeck zurück
Norderstedt, den 21. April 2016 – In seiner gestrigen Sitzung hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) die Widersprüche der Anbietergemeinschaft produktion clipart & Video Media GmbH & Co. KG GbR und der Werft Studio GmbH i.Gr. gegen die Entscheidung über die Zulassung der Sat.1 Nord GmbH als Veranstalter des Regionalfensters für Hamburg und Schleswig-Holstein im Hauptprogramm „Sat.1“ als unbegründet zurückgewiesen.
Die MA HSH hatte im Mai 2015 der Sat.1 Nord GmbH ab dem 1. Juli 2015 die Zulassung und die Zuweisung für die Verbreitung des Regionalprogramms erteilt.
Der Medienrat der MA HSH hat außerdem den Widerspruch der falkemedia Lifestyle GmbH gegen die Auswahl der Antenne Lübeck GmbH i.Gr. als Veranstalterin lokalen kommerziellen Hörfunks als unbegründet zurückgewiesen.
Auf Beschluss des Medienrats war der Antenne Lübeck GmbH i. Gr. im November 2015 die Zulassung für die Veranstaltung eines lokalen kommerziellen Hörfunkvoll-programms in der Region Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg erteilt und für zehn Jahre eine entsprechende UKW-Übertragungskapazität zugewiesen worden.
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Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.