Pressemitteilung, 28. September 2020

Medienratsvorsitzender Lothar Hay: „Umlagefähigkeit für Kabelkunden sollte bleiben!“

Norderstedt, 28. September 2020 - Auf seiner letzten Sitzung hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) die geplante Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs diskutiert. Diese könne zu Reichweitenverlusten beim TV-Empfang und negativen Auswirkungen auf die Angebots- und Meinungsvielfalt führen.

Neben der von Verbänden geäußerten Kritik, dass dadurch mit Mehrkosten für die Verbraucher zu rechnen sei, die insbesondere Rentner und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung belasten würden, mahnt Medienratsvorsitzender Lothar Hay: „Eine Abwanderung der Zuschauer aus dem Kabel kann insbesondere für kleine Sender wie auch für regionale und lokale Programme, die ausschließlich über Kabel verbreitet werden, zu einem ökonomisch bedrohlichen Reichweitenverlust führen. Die damit verbundenen Folgen für die Angebots- und damit auch auf die Meinungsvielfalt sollten unbedingt verhindert werden.“

Zum Hintergrund: In einem öffentlich gewordenen Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schlägt das Bundeswirtschaftsministerium vor, die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandkabelanschlüsse zu streichen. Mit der als Nebenkostenprivileg bekannten Umlagefähigkeit können Vermieter die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse über die Wohnnebenkosten abrechnen.

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Medienratsvorsitzender Lothar Hay: „Umlagefähigkeit für Kabelkunden sollte bleiben!“
Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.