Pressemitteilung, 15. November 2018

RTL- und Sat.1-Regionalfenster: MA HSH-Auswahlentscheidungen als rechtsmäßig bestätigt

Norderstedt, den 15. November 2018 – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Auswahlentscheidungen der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) für die Veranstaltung und Verbreitung der Regionalfenster in den Programmen von RTL und Sat.1 in Hamburg und Schleswig-Holstein als rechtmäßig bestätigt. Die Klagen der unterlegenen Bewerber hat das Gericht abgewiesen.
Anfang 2014 hatte die MA HSH Regionalfenster für beide Bundesländer in den Programmen von RTL und Sat.1 ausgeschrieben. Im Dezember 2014 hatte sie die RTL Nord GmbH und im April 2015 die Sat.1 Norddeutschland GmbH für die Veranstaltung der jeweiligen Regionalfenster für Hamburg und Schleswig-Holstein zugelassen. In beiden Vergabeverfahren hatten unterlegene Mitbewerber nach erfolglosen Widerspruchsverfahren gegen die Auswahlentscheidungen der MA HSH Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Diese Klagen hat das Gericht jetzt abgewiesen.
Die beiden reichweitenstärksten bundesweit verbreiteten Fernsehvollprogramme RTL und Sat.1 sind verpflichtet Regionalfenster auszustrahlen, in denen über aktuelle Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in der Region berichtet wird.

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RTL- und Sat.1-Regionalfenster: MA HSH-Auswahlentscheidungen als rechtsmäßig bestätigt
Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.