Pressemitteilung, 01. Oktober 2020

KJM-PM:
Vorgehen gegen pornografische Angebote bei Twitter -
KJM nimmt Plattform als Host-Provider in die Pflicht

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 30.09.2020 in sechs Verfahren zu Profilen auf der Plattform Twitter Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgestellt. In allen sechs Fällen wird Twitter von den Profilinhabern auch dazu genutzt, pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Da die Anbieter diese Inhalte verbreiten, ohne rechtskonform sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten, hat die KJM Beanstandungen ausgesprochen und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Diese werden nun in vier der Verfahren von der für sie zuständigen Landesanstalt für Medien NRW sowie in zwei der Verfahren von der für sie zuständigen Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) umgesetzt.

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Vorgehen gegen pornografische Angebote bei Twitter - KJM nimmt Plattform als Host-Provider in die Pflicht