Pressemitteilung, 14. März 2019

Werbeverbot für Online-Casinos in Hörfunk und Fernsehen gilt weiter

Norderstedt, den 14. März 2019 – Seit Anfang Februar 2019 gibt es keine vom Land Schleswig-Holstein erteilten Genehmigungen für Online-Glücksspiele mehr. Damit ist Werbung für diese nunmehr unerlaubten Glücksspielangebote in Fernsehen oder Hörfunk nicht mehr zulässig. Die Parteien der Regierungskoalition sowie der SSW in Schleswig-Holstein haben gestern einen Gesetzesentwurf zur „Verlängerung“ der ausgelaufenen Genehmigungen für Online-Casinos in Schleswig-Holstein unterzeichnet.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) weist darauf hin, dass das rundfunkrechtliche Werbeverbot für derartige Angebote in Schleswig-Holstein und bundesweit weiterbesteht. Ob sich daran durch ein neues Gesetz etwas ändert, bleibt abzuwarten.

Daher rät die MA HSH allen von ihr zugelassenen landes- und bundesweiten Rundfunkveranstaltern ausdrücklich, zur Vermeidung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen keine Werbespots für Online-Glücksspiele auszustrahlen beziehungsweise im Zweifelsfall vorab die Beratung der MA HSH in Anspruch zu nehmen.

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Werbeverbot für Online-Casinos in Hörfunk und Fernsehen gilt weiter
Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de.