Pressemitteilung, 12. September 2017

Schleichwerbung auf YouTube und Instagram: MA HSH-Prüfung von Influencern führt zu zahlreichen Nachbesserungen

Norderstedt, den 12. September 2017 – Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) überprüft routinemäßig die Einhaltung von Werbevorschriften – das gilt auch für Anbieter in Sozialen Medien und Website-Betreiber, die in Hamburg oder Schleswig-Holstein ansässig sind. Im zweiten Quartal 2017 hat sie bei dreizehn Angeboten Verfahren wegen unzureichender oder fehlender Werbekennzeichnung eingeleitet und Kontakt zu den Anbietern aufgenommen, um auf eine Nachbesserung hinzuwirken. Dies führte in elf Fällen zur Anpassung der Werbekennzeichnung auf YouTube und Instagram. Bei zwei Anbietern laufen die Fristen noch.

Bereits Anfang dieses Jahres hatte die MA HSH die Angebote von rund 30 YouTubern in Hamburg und Schleswig-Holstein geprüft, auf Mängel hingewiesen und über die geltenden Werbevorschriften informiert.

Die MA HSH erreichen zudem verstärkt Hinweise und Beschwerden zu fehlenden Werbekennzeichnungen. Gleichzeitig wenden sich auch Influencer selbst mit Fragen zur korrekten Werbekennzeichnung an die Medienanstalt. Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH: „Wir kommen langsam zu einer einheitlichen Kennzeichnungskultur bei werblichen Angeboten im Netz, da immer mehr Anbieter sensibilisiert sind und schneller auf unsere Hinweise reagieren.“

Ausführliche Antworten auf Werbefragen in Sozialen Medien geben die Medienanstalten in ihrem aktualisierten Flyer „Darf ich das? Wie darf ich das?“.

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Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.