Aufgaben


Aufsicht

Die MA HSH überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den von ihr zugelassenen Rundfunkprogrammen. Auch bei Internetseiten sowie bei Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen geht sie möglichen Verstößen nach. Seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags fallen auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre in den Aufsichtsbereich der MA HSH.

Aufsicht

Zulassung

Für die Veranstaltung eines Rundfunkprogramms ist grundsätzlich eine Zulassung erforderlich, die von der MA HSH erteilt wird. Dies gilt für Radio- und Fernsehprogramme gleichermaßen.

Zulassung

Zuweisung

Für die terrestrische Verbreitung eines Programms werden Übertragungsfrequenzen (UKW, DAB+, DVB-T) benötigt. Diese werden den Rundfunkveranstaltern von der MA HSH für die Nutzung zugewiesen.

Zuweisung

Lokaler Hörfunk

Beim lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein ist die MA HSH für die Lizenzierung und die Vergabe hierfür vorgesehener UKW-Übertragungskapazitäten zuständig. Daneben stellt sie auch Fördermittel für die Veranstalter nichtkommerziellen lokalen Hörfunks (NKL) zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die NKL-Förderrichtlinie der MA HSH.

Medienkompetenz

Die MA HSH setzt sich für die Förderung von Medienkompetenz ein. Dabei hat sie insbesondere die Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen im Blick.

Medienkompetenz