Die MA HSH überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den von ihr zugelassenen Rundfunkprogrammen. Auch bei Internetseiten sowie bei Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen geht sie möglichen Verstößen nach. Seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags fallen auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre in den Aufsichtsbereich der MA HSH.
Aufsicht