die medienanstalten
Die Aufsicht über den Rundfunk ist Ländersache. Allerdings machen Fernsehen, Hörfunk und vor allem das Internet nicht an Landesgrenzen halt, so dass die 14 Landesmedienanstalten als „die medienanstalten“ eng zusammenarbeiten.
Bei bundesweiten Fällen treffen die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für alle Medienanstalten verbindliche Entscheidungen.
Die Zusammenarbeit der 14 Häuser erfolgt außerdem in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM). Insbesondere bei Themen von grundsätzlicher oder besonderer medienpolitischer Bedeutung werden hier Entscheidungen in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) sowie im Zusammenschluß beider, in der Gesamtkonferenz (GK), getroffen.
Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten befindet sich in Berlin.
Nähere Informationen zu den Medienanstalten finden sich unter www.die-medienanstalten.de.