Medienrat

Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.

Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.

Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.

Vita Sebastian Schulze

Mitglieder

Sebastian Schulze
Vorsitzender des Medienrats

Heino Windt
Stellv. Vorsitzender des Medienrats

Michaela Beck

 

Emma Louisa Döhler Dr. h.c. Jürgen Koppelin Karsten Lüchow

 

Manuela Steensen-Ross Steffen Voß Timo Wiesmann

 

Sitzungstermine des Medienrats

Mittwoch, 19. Februar 2025

Mittwoch, 30. April 2025

Mittwoch, 11. Juni 2025

Mittwoch, 23. Juli 2025

Mittwoch, 17. September 2025

Mittwoch, 22. Oktober 2025 (Bedarfstermin)

Mittwoch, 12. November 2025

Mittwoch, 17. Dezember 2025

 

- Terminänderungen möglich -

Ergebnisse der letzten Medienratssitzung

Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 19. Februar 2025

Analyse der Regionalfenster von RTL und Sat.1

Die Analyse der Magazinsendungen der beiden regionalen Fensterprogramme RTL Nord und 17.30 Sat.1 Regional hat bestätigt, dass beide Programme im Sendejahr 2024 die formal-quantitativen sowie die inhaltlich-publizistischen Anforderungen der Fernsehfensterrichtlinie - FFR erfüllt haben. Beide Programmfenster haben über den geforderten zeitlichen Umfang hinaus über aktuelle regionale Ereignisse in den zwei Bundesländern berichtet.

Wechsel der Geschäftsführung der RTL Nord GmbH

Bei der RTL Nord GmbH – der Veranstalterin der Regionalfenster im Programm von RTL Television für Hamburg und Schleswig-Holstein – hat die Geschäftsführung gewechselt. Diesen Wechsel hat der Medienrat als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Die RTL Nord GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Hauptprogrammveranstalterin RTL Television GmbH. Dafür, dass auch zukünftig die redaktionelle Unabhängigkeit von der Hauptprogrammveranstalterin sichergestellt ist, sorgen verschiedene Regelungen des Geschäftsführungsvertrags.

Mit Wirkung zum 01. Februar 2025 übernimmt Frau Sonja Schwetje alleinvertretungsberechtigt und programmverantwortlich die Geschäftsführung der RTL Nord GmbH. Zuvor war mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Benehmen hinsichtlich der medienrechtlichen Unbedenklichkeit der Veränderung in der Geschäftsführung der RTL Nord GmbH hergestellt worden.

Wechsel der Geschäftsführung der Radio 95.0 GmbH & Co. KG

Der Medienrat hat eine Veränderung in der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft der Radio 95.0 GmbH & Co.KG als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Neuer Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Radio 95.0 mbH ist seit dem 01. Januar 2025 Christopher Franzen.

Erweiterung der Zulassung von „RADIO BOB! Rockt Schleswig-Holstein“ auf das Sendegebiet Hamburg

Die NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. KG verbreitet das 24-stündige Hörfunkspartenprogramm NORA in Schleswig-Holstein mit einer Zulassung der MA HSH über DAB+. Der Medienrat hat nun der Erweiterung der Zulassung auf das Bundesland Hamburg - beginnend ab dem 10. April 2025 - zugestimmt. Das Programm von RADIO BOB! Rockt Schleswig-Holstein war in Hamburg bislang auf Grundlage einer gesetzlichen Sonderregelung in Zusammenhang mit der UKW-Verbreitung zu hören. Der Sender setzt künftig auf eine rein digitale Verbreitung und vollzieht somit als erster Sender im Rahmen der Digitalisierungsstrategie Schleswig-Holsteins den Umstieg auf DAB+.

Mehr Infos finden Sie auf www.ma-hsh.de.

Anschlussförderungen im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Förderung der lokalen und regionalen Medienvielfalt in Schleswig-Holstein

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur lokalen und regionalen Medienvielfalt in Schleswig-Holstein bewilligte der Medienrat Anschlussförderungen für die weitere Etablierung zweier Projekte. Für das zweite Förderjahr, jeweils beginnend ab dem 1. April 2025, erhält

  • die Klönstedt GmbH eine finanzielle Förderung in Höhe 44.000 Euro für das Projekt „Man tau – Schnacken & anpacken“ und
  • der Verein für Medien- und Journalismuskritik eine finanzielle Förderung in Höhe von 48.000 Euro für das Projekt „Digitale Innovations- und Resilienz-Akademie (DIRA“).

Der Ideenwettbewerb wird durch das Land Schleswig-Holstein finanziert,  Konzeption und Durchführung obliegen der MA HSH.


Aufgaben

Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.