Medienrat
Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.
Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.
Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.
Mitglieder
Sebastian Schulze |
Heino Windt |
Michaela Beck |
Emma Louisa Döhler | Esther Geißlinger | Dr. h.c. Jürgen Koppelin |
Karsten Lüchow | Manuela Steensen-Ross | Steffen Voß |
Mittwoch, 31. Januar 2024
Mittwoch, 13. März 2024
Mittwoch, 24. April 2024 - ausgefallen
Mittwoch, 12. Juni 2024
Mittwoch, 10. Juli 2024
Mittwoch, 11. September 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Mittwoch, 4. Dezember 2024
- Terminänderungen möglich -
Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 16. Oktober 2024
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Die Kostensatzung der Medienanstalten wurde - in der Form der zweiten Änderungssatzung - beschlossen. Die Änderungen schaffen Transparenz über die im Rahmen von Public Value-Bestimmungsverfahren künftig zu erhebenden Kosten. Die vollständige Satzung finden sie in Kürze auf dieser Website.
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Die KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. hatte eine Änderung in der Geschäftsführung angezeigt. Diese Veränderung bestätigte der Medienrat als medienrechtlich unbedenklich. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Vorlage eines eintragungsfreien Führungszeugnisses der neuen Geschäftsführerin.
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Ebenfalls unter dem Vorbehalt der Vorlage eines eintragungsfreien Führungszeugnisses erteilte der Medienrat der HAMBURG.live – aus Liebe zu Hamburg GmbH & Co. KG eine Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehvollprogramms „Hamburg.live“ in Hamburg.
Aufgaben
Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.