Medienrat

Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.

Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.

Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.

Vita Sebastian Schulze

Mitglieder

Sebastian Schulze
Vorsitzender des Medienrats

Heino Windt
Stellv. Vorsitzender des Medienrats

Michaela Beck

Emma Louisa Döhler Esther Geißlinger Dr. h.c. Jürgen Koppelin

Karsten Lüchow Manuela Steensen-Ross Steffen Voß

Sitzungstermine des Medienrats

Mittwoch, 31. Januar 2024

Mittwoch, 13. März 2024

Mittwoch, 24. April 2024 - ausgefallen

Mittwoch, 12. Juni 2024

Mittwoch, 10. Juli 2024

Mittwoch, 11. September 2024

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Mittwoch, 4. Dezember 2024

- Terminänderungen möglich -

Ergebnisse der letzten Medienratssitzung

Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 12. Juni 2024

1.
Der Widerspruch der Radio Flensburg UG (Radio Flensburg) gegen einen Bescheid der MA HSH wird zurückgewiesen. In dem Bescheid hatte die MA HSH einen Verstoß gegen die Vorgaben zur landesweiten Verbreitung festgestellt und beanstandet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

2.
Der Jahresabschluss 2023 der MA HSH wird genehmigt und der Direktorin Entlastung erteilt. Auch der Rechenschaftsbericht der MA HSH für das Jahr 2023 wird festgestellt und kann hier aufgerufen werden.

3.
Der Zweijahresbericht 2022/2023 des Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanals TIDE wird zur Kenntnis genommen und die Fortführung der Trägerschaft des Kanals durch die Hamburg Media School GmbH beschlossen.


Aufgaben

Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.