Medienrat
Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.
Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.
Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.
Mitglieder
Mittwoch, 19. Februar 2025
Mittwoch, 30. April 2025
Mittwoch, 11. Juni 2025
Mittwoch, 23. Juli 2025
Mittwoch, 17. September 2025
Mittwoch, 22. Oktober 2025 (Bedarfstermin)
Mittwoch, 12. November 2025
Mittwoch, 17. Dezember 2025
- Terminänderungen möglich -
Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 3. Dezember 2024
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Der Medienrat hat für die nichtkommerziellen lokalen Hörfunkveranstalter Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V., Freies Radio Neumünster e.V. und Freies Radio Initiative Flensburg e.V. Fördermaßnahmen in Höhe von insgesamt 137.526,69 Euro beschlossen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Förderung von GEMA/GVL-Kosten, von Sender- und Leitungskosten, der Kosten für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für Studioausrüstung und Produktionstechnik sowie die Übernahme von Versicherungskosten.
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Der Medienrat hat der NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. KG die unbefristete Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkspartenprogramms „RADIO BOB! rockt Schleswig-Holstein“ ab dem 10. April 2025 in Schleswig-Holstein erteilt. Die Umstellung von einem Voll- auf ein Spartenprogramm soll eine stärkere Fokussierung auf alle Themen rund um Rockmusik ermöglichen. Regionale Nachrichten und Beiträge bleiben wichtige Bestandteile des Programms.
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Frau Esther Geißlinger ist auf eigenen Wunsch aus dem MA HSH-Medienrat ausgeschieden. Als neues Mitglied folgt ihr Herr Timo Wiesmann, Geschäftsführer des Hamburg Music Business e.V., nach.
Aufgaben
Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.