Programmaufsicht

Die Aufsichtstätigkeit der MA HSH umfasst unter anderem Internetseiten, deren Betreiber ihren Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben. Die MA HSH überprüft hier die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und kann bei Verstößen Aufsichtsverfahren einleiten und Bußgelder verhängen. Die Ermittlungsarbeiten sind in solchen Fällen oft sehr aufwendig und die Aufsichtsverfahren langwierig, weil Anbieter ihre Verantwortlichkeit verschleiern, Rechtsbehelfe gegen erlassene Bescheide einlegen oder die Zahlung der festgesetzten Gebühren und Bußgelder verweigern.

Besonderes Augenmerk gilt zunehmend den Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Video-Sharing-Plattformen. Hier befasst sich die MA HSH vor allem mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz und die Werberegelungen.

Mit dem am 7. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag (MStV) ist die Regulierung von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären ein weiterer zentraler Aufgabenbereich der MA HSH geworden. Im Bereich der Aufsicht stellt die MA HSH sicher, dass journalistisch-redaktionelle Inhalte diskriminierungsfrei auffindbar sind. Also beispielsweise in Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken Inhalte nicht unbillig benachteiligt werden.

Daneben gehört auch die Prüfung der vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung im Internet zu den Aufsichtsaufgaben der MA HSH. Die Prüffälle in diesem Bereich führen überwiegend zur Nachbesserung der Angebote, so dass nur in sehr wenigen Fällen Bußgeldverfahren einzuleiten sind.

Die MA HSH beaufsichtigt außerdem die von ihr zugelassenen Fernseh- und Radioprogramme. Sie überprüft insbesondere, ob die Sender die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten. Daneben hat sie auch spezielle Lizenzauflagen im Blick.

Die MA HSH führt regelmäßig Programmbeobachtungen durch. Sie analysiert bestimmte Programme, Sendungen oder Sendeformate systematisch über einen festgelegten Zeitraum. Sie geht vor allem auch Hinweisen von Zuhörern oder Zuschauern nach, die auf problematische Inhalte im laufenden Programm aufmerksam geworden sind.

Die MA HSH tauscht sich regelmäßig mit den Rundfunkveranstaltern aus und kann auf diesem Wege oftmals eine Einigung erzielen, so dass kein förmliches Aufsichtsverfahren eingeleitet werden muss. Die MA HSH wird von den Veranstaltern auch als kompetente Ansprechpartnerin geschätzt. Sie wenden sich oftmals bereits im Vorwege an die MA HSH und bitten um Beratung, wenn sie beispielsweise im Begriff stehen, potentiell problematische Inhalte oder Formate auszustrahlen.