Lokaler Hörfunk
Lokaler terrestrischer Hörfunk ist in Schleswig-Holstein seit Inkrafttreten des 5. Medienänderungsstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein im Jahr 2015 möglich. Die MA HSH erteilt dafür Zulassungen und weist UKW-Übertragungskapazitäten zu.
Die MA HSH fördert zudem nichtkommerzielle lokale Rundfunkveranstalter und lokaljournalistische Projekte in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die ausführlichen Zuwendungsvoraussetzungen und weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.