Informationen für: Medienanbietende Mediennutzende

Werbekennzeichnung in Onlinemedien

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Auch in Online-Medien muss Werbung gekennzeichnet werden.

Ein Leitfaden der Medienanstalten erklärt praxisnah, wie Werbung auf Instagram, Facebook, YouTube, TikTok, oder Twitch - aber auch in Blogs oder Podcasts zu kennzeichnen ist.

Anhand einer übersichtlichen Matrix hilft er Anbieter:innen, ihre Inhalte transparent und gemäß den Vorgaben von Medienstaatsvertrag (MStV) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zu gestalten. Wichtige Begriffe und Abgrenzungsfälle werden in den Erläuterungen erklärt und konkretisiert.

Zum Leitfaden

Beschwerdeformular für Inhalte in Radio, TV und Internet

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Die MA HSH beaufsichtigt und prüft Internet- und private Rundfunkangebote auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen. Dabei führt sie eigene Recherchen durch und geht Hinweisen und Beschwerden nach.

Wenn Ihnen im Internet, im privaten Fernsehen oder im Radio etwas aufgefallen ist, das aus Ihrer Sicht rechtlich bedenklich ist, dann melden Sie es uns hier über unser Beschwerdeformular.

Zum Beschwerdeformular

Arrangement auf einem Tisch mit Smartphone, Laptop und Kaffeetasse
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