Aufsicht
Neben Zulassung und Zuweisung steht die Aufsicht über von ihr zugelassene Radio- und Fernsehprogramme im Zentrum der Arbeit der MA HSH.
Die Aufsichtstätigkeit umfasst dabei auch Internetseiten, deren Betreiber ihren Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben. Die MA HSH überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und kann bei Verstößen Aufsichtsverfahren einleiten sowie Bußgelder verhängen.
Ihr Augenmerk liegt zunehmend auf Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Video-Sharing-Plattformen. Hier befasst sie sich vor allem mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz und die Werberegelungen.
Mit dem am 7. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag (MStV) ist die Regulierung von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären ein weiterer zentraler Aufgabenbereich der MA HSH geworden. Hier kümmert sich die MA HSH unter anderem um die Sicherung einer diskriminierungsfreien Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionellen Inhalten, beispielsweise in Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken.
Wichtig für die Aufsichtstägigkeit sind neben eigenen stichprobenartigen Kontrollen auch konkrete Hinweise aus der Bevölkerung, die Sie gern über das Beschwerdeformular an die MA HSH richten können. Die MA HSH prüft diese und geht ihnen bei Verstößen nach.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Darstellung der einzelnen Aufsichtsbereiche, die zum Aufgabengebiet der MA HSH zählen. Eine genauere Beschreibung der Aufsichtstätigkeit der MA HSH finden Sie hier.