Aufsicht

Neben Zulassung und Zuweisung steht die Aufsicht über von ihr zugelassene Radio- und Fernsehprogramme im Zentrum der Arbeit der MA HSH.

Die Aufsichtstätigkeit umfasst dabei auch Internetseiten, deren Betreiber ihren Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben. Die MA HSH überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und kann bei Verstößen Aufsichtsverfahren einleiten sowie Bußgelder verhängen.

Ihr Augenmerk liegt zunehmend auf Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Video-Sharing-Plattformen. Hier befasst sie sich vor allem mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz und die Werberegelungen.

Mit dem am 7. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag (MStV) ist die Regulierung von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären ein weiterer zentraler Aufgabenbereich der MA HSH geworden. Hier kümmert sich die MA HSH unter anderem um die Sicherung einer diskriminierungsfreien Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionellen Inhalten, beispielsweise in Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken.

Wichtig für die Aufsichtstägigkeit sind neben eigenen stichprobenartigen Kontrollen auch konkrete Hinweise aus der Bevölkerung, die Sie gern über das Beschwerdeformular an die MA HSH richten können. Die MA HSH prüft diese und geht ihnen bei Verstößen nach.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Darstellung der einzelnen Aufsichtsbereiche, die zum Aufgabengebiet der MA HSH zählen. Eine genauere Beschreibung der Aufsichtstätigkeit der MA HSH finden Sie hier.


Werbung

Die gesetzlichen Vorgaben für Werbung sollen vor allem sicherstellen, dass der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung jederzeit klar für Zuschauer oder Hörer erkennbar ist. Darum muss Werbung stets durch ein Signal vom inhaltlichen Programm getrennt sein.

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Jugendmedienschutz

Der Jugendmedienschutz soll Heranwachsende vor verstörenden Erlebnissen schützen. Gefährdende Inhalte dürfen daher nur zu bestimmten Zeiten ausgestrahlt werden oder nur begrenzten Benutzergruppen zugänglich gemacht werden.

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Plattformregulierung

Als Plattformen werden Angebote bezeichnet, die mehre Programme bündeln und gemeinsam an den Kunden übertragen. Die für den Betrieb und die Gestaltung einer Plattform existierenden Vorschriften stellen dabei einen fairen Zugang für die Programmanbieter sicher.

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Medienintermediäre

Medienintermediäre fungieren als Vermittler zwischen Medieninhalten und Nutzern. Sie selektieren, ordnen und präsentieren Informationen und journalistische Inhalte. So kommt ihnen eine zentrale Bedeutung für die Meinungsbildung und damit auch für die Demokratie zu. Die Aufsicht über Medienintermediäre liegt bei den Medienanstalten. Sie arbeiten kontinuierlich an Umsetzungsstrategien für die Regulierung.

Impressum

Auf jeder Internetseite, die nicht ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient, muss ein Impressum vorhanden sein. In diesem muss zwingend eine verantwortliche Person angegeben sein und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bestehen. Für in Hamburg und Schleswig-Holstein betriebene Internetseiten kontrolliert die MA HSH die Einhaltung dieser Anforderungen.

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Programmgrundsätze

Als Programmgrundsätze werden Regelungen bezeichnet, die für eine ausgewogene Berichterstattung in den Medien sorgen sollen. Diese umfassen neben einer diskriminierungsfreien Programmgestaltung unter anderem auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde.

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Gewinnspiele

Als Gewinnspiele werden Teile einer Sendung bezeichnet, bei denen den Zuschauern oder Hörern die Möglichkeit gegeben wird, einen Preis zu gewinnen. Für die Ausgestaltung von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen bestehen Vorschriften, die vor allem für Transparenz und Klarheit beim Zuschauer oder Hörer sorgen sollen.

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